NEUERÖFFNUNG
Neue Leitung – Neues Team
Alles neu für Ihr Wohlbefinden.
Hier kannst du die Damen sehen, die aktuell in Gentlemen’s Rooms zu Gast sind
Hier kannst du die Damen sehen,
die demnächst in Gentlemen’s Rooms zu Gast sind
Erleben Sie unser exklusives Erotik-Privathaus in modernem, stilvollem Ambiente mitten in München. Wir bieten Ihnen höchsten Komfort, Sauberkeit und absolute Diskretion auf zwei Etagen.
Das erwartet Sie:
• Modernstes Design: Komplett sanierte Räumlichkeiten mit frischem Konzept und neuen Möbeln.
• 9 Exklusive Zimmer: Stilvoll eingerichtete Rückzugsorte auf zwei Etagen für maximales Wohlbefinden.
• Komfort-Plus: Neue, großzügige Sanitäranlagen und moderne Duschmöglichkeiten.
• Diskrete Auswahl: Jede Dame verfügt über eine eigene Räumlichkeit mit Bild zur einfachen und privaten Auswahl.
Besuchen Sie uns in München und genießen Sie die einladende Atmosphäre bei unserem neuen Team.
Gewerbliche Zimmervermietung / Selbstständige Tätigkeit
Die bei uns tätigen Damen sind Mieterinnen und arbeiten als selbstständige Unternehmerinnen.
Die von ihnen angebotenen Leistungen, Preisangaben und Werbemaßnahmen erfolgen eigenverantwortlich.
Art, Inhalt oder Umfang der Werbung sowie deren Beauftragung und Bezahlung werden vollständig von den Mieterinnen bestimmt; der Vermieter hat darauf keinen Einfluss.
Zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit gehört unter anderem die Steuerpflicht: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer (§ 2 EStG) und ggf. weiteren steuerlichen Pflichten wie Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer, abhängig von der konkreten Tätigkeit und gesetzlichen Schwellenwerten. Entsprechende steuerliche Anmeldung und Abführung obliegen den Mieterinnen selbst.
BMBFSFJ
Nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) besteht für Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten:
eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 3 ProstSchG),
eine Pflicht zur regelmäßigen gesundheitlichen Beratung (§ 4 ProstSchG), und
eine Kondompflicht:
Sowohl Prostituierte als auch Kunden müssen beim Geschlechtsverkehr Kondome verwenden (§ 32 ProstSchG). Werbeformen, die sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom oder in anderen gesetzlich verbotenen Formen anpreisen, sind untersagt (§ 32 Abs. 3 ProstSchG).
Gesetze im Internet
Diese gesetzlichen Pflichten werden den Mieterinnen bei Beginn des Mietverhältnisses ausdrücklich und ausführlich erklärt.
Hinweis: Die Damen lassen ihre Werbung selbstständig schalten und tragen alle dafür entstehenden Kosten eigenverantwortlich.



